Donnerstag, 12. Juni 2008

Öffentlich-Rechtliche ohne definierten Online-Auftrag

Die Ministerpräsidenten berieten heute den neuen Rundfunkstaatsvertrag. Einig waren sie sich, dass die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote "sendungsbezogen" sein müssen, dass sie aber keine "elektronischen Presse" darstellen dürfen. Unklarheiten bestehen noch im Bereich der Unterhaltung. Wie tagesschau.de meldet, sei hier noch nicht geklärt, "wie weit die Darstellung von Unterhaltungsformaten gehen dürfe - inhaltlich wie auch zeitlich".

Während die privaten Sender darauf bedacht sind, das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten weitgehend zu beschneiden, verteidigte der ARD-Vorsitzende, Fritz Raff (SR), dass das Thema Unterhaltung eine unverzichtbare Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei und damit zum Grundversorgungsauftrag gehöre. Dies müsse sich auch in den Online-Angeboten widerspiegeln.

Wie die Entwicklung und Produktion von speziellen Online-Formaten durch die Öffentlich-Rechtlichen weitergeht, ist also immer noch unklar. Für Bewegtbild-Produzenten, die sich auf Webformate speziallisiert haben, wäre das Wegbrechen der öff.-rechtl. Sender als Auftraggeber auf jeden Fall schmerzlich.

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